Pflegegeld erhöhen: So bereiten Angehörige den Antrag vor
Eine praktische Checkliste für den Erhöhungsantrag: Veränderungen dokumentieren, Unterlagen sammeln und die Begutachtung vorbereiten.
Wenn der Unterstützungsbedarf zunimmt
Für Angehörige · 20. Oktober 2026
Was früher mit einer Erinnerung gelang, braucht heute vielleicht persönliche Hilfe. Wenn der Pflegebedarf steigt, lohnt es sich, die neue Situation geordnet festzuhalten. Ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes kann dann ein nächster Schritt sein. Er führt jedoch nicht automatisch zu einer höheren Einstufung.
Gerade bei der Vorbereitung einer 24-Stunden-Betreuung laufen viele Aufgaben gleichzeitig. Diese Checkliste hilft, Unterlagen und Beobachtungen zusammenzuführen. Sie dient der Organisation in der Familie und ersetzt weder die Begutachtung noch eine Entscheidung des zuständigen Pflegegeldträgers.
1. Die richtige Stelle und den bisherigen Bescheid finden
Ein Erhöhungsantrag ist an jene Stelle zu richten, die über die Gewährung des Pflegegeldes entschieden hat. Nehmen Sie deshalb den bisherigen Bescheid zur Hand. Notieren Sie die zuständige Stelle und das Aktenzeichen, damit Rückfragen und Unterlagen zugeordnet werden können.
Nach oesterreich.gv.at ist auch ein formloser Erhöhungsantrag möglich. Klären Sie mit dem zuständigen Träger, welches Formular und welcher Übermittlungsweg für Ihre Situation vorgesehen sind. Bewahren Sie eine Kopie der eingereichten Unterlagen und einen Nachweis der Einreichung auf.
2. Die Ein-Jahres-Regel richtig verstehen
Es gibt keine ausnahmslose Wartepflicht von einem Jahr. § 25 Absatz 4 Bundespflegegeldgesetz sieht eine Zurückweisung ohne Ermittlungsverfahren vor, wenn seit Rechtskraft der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist und keine wesentliche Änderung der Anspruchsvoraussetzungen glaubhaft bescheinigt wird.
Bei einer wesentlichen Verschlechterung innerhalb dieses Zeitraums sind passende Nachweise daher besonders wichtig. Das Behördenportal nennt beispielsweise ein ärztliches Attest oder einen Krankenhausbericht. Besprechen Sie mit der zuständigen Stelle, welche Unterlagen die Veränderung nachvollziehbar belegen. Dieser Hinweis ist keine Einschätzung eines individuellen Anspruchs.
3. Eine übersichtliche Unterlagenmappe anlegen
Aktuelle ärztliche Befunde und Krankenhausberichte sollten dem Antrag beigefügt werden, sofern sie vorhanden sind. Als praktische Ordnungshilfe können Sie Ihre Mappe in drei Teile gliedern:
- Bisherige Entscheidung: letzter Bescheid und bereits vorhandene Schreiben zum Verfahren.
- Medizinische Unterlagen: aktuelle Befunde, Krankenhausberichte und eine vorhandene Medikamentenliste.
- Alltagsbeobachtungen: konkrete Situationen, in denen inzwischen mehr Unterstützung nötig ist.
Eine einfache Notiz kann lauten: „Seit Anfang Oktober wird beim Ankleiden täglich Hilfe benötigt.“ Halten Sie Datum, Tätigkeit und tatsächliche Unterstützung fest. Kennzeichnen Sie Schwankungen zwischen besseren und schwierigeren Tagen. Diese Notizen sind eine freiwillige Vorbereitungshilfe und keine amtliche Berechnung von Pflegezeiten.
4. Auf die Begutachtung vorbereiten
Die Pensionsversicherung empfiehlt, den Alltag ehrlich und realistisch zu schildern und konkrete Beispiele bereitzuhalten. Übertreibungen helfen ebenso wenig wie das Herunterspielen von Schwierigkeiten. Legen Sie Befundkopien bereit und überlegen Sie, welche Hilfsmittel und Unterstützungsangebote bereits genutzt werden.
Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich bei einem Hausbesuch durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Sie ist von anderen Hausbesuchen in der 24-Stunden-Betreuung zu unterscheiden. Über den Antrag entscheidet der zuständige Träger; das Ergebnis wird mit Bescheid mitgeteilt.
5. Betreuung und Finanzierung parallel planen
Ordnen Sie getrennt, welche Hilfe aktuell gebraucht wird und welche Finanzierung bereits bestätigt ist. Planen Sie eine noch nicht bewilligte Erhöhung vorsichtshalber nicht als sichere Einnahme ein. So bleibt sichtbar, welche Fragen für die Zeit bis zur Entscheidung offen sind.
Die Leistungsübersicht hilft bei der Vorbereitung des Betreuungsgesprächs. Mit dem Kostenrechner können Sie die veröffentlichten Kostenbestandteile unverbindlich durchgehen. Für organisatorische Fragen nutzen Sie den Kontakt zu PflegeAustria. Regionale Informationen finden Sie für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Stand: 20. Oktober 2026. Offizielle österreichische Quellen: oesterreich.gv.at: Erhöhungsantrag · oesterreich.gv.at: Zuständigkeit · oesterreich.gv.at: Antrag und Verfahren · Pensionsversicherung: Vorbereitung auf die Begutachtung · RIS: § 25 Bundespflegegeldgesetz.
Allgemeine Orientierung, keine medizinische oder rechtliche Einzelfallberatung. Über Einstufung und Anspruch entscheidet die zuständige Stelle.