Pflegegeld und Arbeitsverhältnis
Für nahe Angehörige ist grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3 erforderlich. Bei demenziell erkrankten oder minderjährigen Angehörigen reicht Stufe 1. Das Arbeitsverhältnis muss unmittelbar davor mindestens drei Monate ununterbrochen bestanden haben.