Eine Frage, die fast immer in meinen Beratungsgesprächen kommt: „Was darf denn die Betreuungskraft eigentlich alles machen – und was darf sie nicht?“ Das ist wichtig zu wissen. Vor allem, weil es auch rechtlich klare Vorgaben gibt.

Unterstützung im Alltag – ja.

Betreuungskräfte sind für den Alltag da. Sie helfen beim Aufstehen und Zubettgehen, beim Waschen, Anziehen und Essen. Sie bereiten Mahlzeiten zu, gehen einkaufen, übernehmen das Kochen und die Reinigung der Wohnung. Sie begleiten zum Arzt oder holen Medikamente aus der Apotheke. Kurz gesagt: Sie kümmern sich um das, was täglich gebraucht wird.

Dabei geht es nicht nur um Tätigkeiten. Eine gute Betreuungskraft strukturiert den Tag, achtet darauf, dass Dinge nicht vergessen werden, und ist einfach ansprechbar. Gerade für Menschen, die alleine leben oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist das eine große Entlastung.

Medizinische Tätigkeiten – nein.

Was viele nicht wissen: Betreuungspersonen dürfen keine medizinischen Handlungen durchführen. Das heißt zum Beispiel: keine Injektionen, keine Infusionen, keinen Wechsel eines Katheters oder einer PEG-Sonde. Auch dann nicht, wenn sie im Herkunftsland vielleicht ausgebildete Krankenschwestern sind. In Österreich ist das gesetzlich ganz klar geregelt.

Was möglich ist: Wenn eine Betreuungskraft Medikamente verabreichen oder einsortieren soll, braucht es dafür eine sogenannte “Delegation” von einer diplomierten Pflegekraft. Das ist eine schriftliche Anweisung. Bei PflegeAustria organisieren wir das – unsere diplomierten Pflegepersonen kommen regelmäßig zu den Familien, prüfen die Situation und schulen die Betreuungskraft entsprechend ein. Erst wenn alles passt, wird diese Delegation erteilt.

Was oft verwechselt wird

Immer wieder kommt es zu falschen Erwartungen. Zum Beispiel denken manche, dass eine Betreuungskraft den Haushalt wie eine Putzfrau führen muss – mit täglichem Staubwischen, Fensterputzen oder Gartenarbeit. Das ist nicht der Fall. Natürlich gehört Haushalt dazu – aber in einem Maß, das neben der Betreuung zumutbar und machbar ist. Wenn die pflegerische Situation sehr fordernd ist, hat das Priorität.

Ein weiteres Beispiel: Angehörige wünschen sich manchmal, dass sich die betreute Person möglichst wenig selbst bewegt – aus Sorge, dass etwas passieren könnte. Doch wenn jemand sich noch selbst ein Glas Wasser holen kann, dann sollte er oder sie das auch tun! Über-Bedienung hilft nicht, sondern schadet. Denn alles, was man noch selbst kann, sollte man auch weiterhin tun dürfen und auch tun. Das ist wichtig für die Selbstständigkeit – und genau darum geht es in der 24-Stunden-Betreuung auch. Pflege bedeutet auch, so viel Selbstständigkeit der zu pflegenden Person so lange wie möglich zu erhalten.

Über mich

Ich bin Daniela Steinbrugger. Ich bin seit vielen Jahren im Gespräch mit Angehörigen und Betreuungspersonen – und kenne die Grenzen und Möglichkeiten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, was möglich ist und was nicht, dann melden Sie sich gerne bei mir. Ich erkläre es Ihnen verständlich und nachvollziehbar.